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   VG Darmstadt, 23.02.2006 - 3 E 936/05   

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VG Darmstadt, 23.02.2006 - 3 E 936/05 (https://dejure.org/2006,35251)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 23.02.2006 - 3 E 936/05 (https://dejure.org/2006,35251)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 3 E 936/05 (https://dejure.org/2006,35251)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Bürgermeisterwahl in Mühlheim a. M.

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gericht weist Klage wegen vermeintlicher Unregelmäßigkeiten einer Bürgermeisterwahl ab - Anfechtung der Wahl zum Bürgermeister der Stadt Mühlheim am Main

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.02.2006 - 3 E 936/05
    Dies wird vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung ebenso beurteilt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 - 2 BvR 562/91 BVerfGE 85, 148 ff., 159, 11. Oktober 1988 - 2 BvC 5/88 - BVerfGE 79, 50, 3. Juni 1975 - 2 BvC 1/74 - BVerfGE 40, 11 ff., 30 ff., 32), wenn auch diese Entscheidungen zu § 2 des Wahlprüfungsgesetzes , einem Bundesgesetz, und nicht zu § 25 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes ergangen sind.

    Im Rahmen des Anfechtungsgegenstandes, der aufgrund einer verständigen Würdigung des substantiiert erklärten Willens eines Einspruchsführers zu ermitteln ist, ist der Tatbestand, auf den die Anfechtung gestützt wird, von Amts wegen zu erforschen und sind alle auftauchenden rechtserheblichen Tatsachen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1975 - 2 BvC 1/74 - BVerfGE 40 S. 1140).

  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.02.2006 - 3 E 936/05
    Dies wird vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung ebenso beurteilt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 - 2 BvR 562/91 BVerfGE 85, 148 ff., 159, 11. Oktober 1988 - 2 BvC 5/88 - BVerfGE 79, 50, 3. Juni 1975 - 2 BvC 1/74 - BVerfGE 40, 11 ff., 30 ff., 32), wenn auch diese Entscheidungen zu § 2 des Wahlprüfungsgesetzes , einem Bundesgesetz, und nicht zu § 25 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes ergangen sind.

    Da die Wahlprüfung dem aus dem Demokratieprinzip folgenden Gebot einer dem Wählerwillen entsprechenden Mandatsverteilung und zugleich dem Recht der Wahlberechtigten und Wahlbewerber auf Wahlgleichheit durch Gleichbewertung der abgegebenen Stimmen und damit der Gewährleistung der gesetzmäßigen Zusammensetzung eines Parlaments oder sonst gewählter Gremien dient, dürfen die Anforderungen daran, was ein Einspruchsführer innerhalb der Einspruchsfrist substantiiert vortragen muss, nicht überspannt und darf die Wahlprüfung nicht in einer Weise beschränkt werden, dass sie diesen Zweck nicht erreichen kann; so kann etwa bei einem Zählfehler in einem Wahlbezirk die für die Feststellung der Erheblichkeit dieses Wahlfehlers erforderliche Nachzählung u.U. auch auf alle - und damit vom Einspruch nicht direkt betroffene - Stimmbezirke erstreckt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 1991 - 2 BvR 562/91 - NVwZ 1992 S. 257 f.).

  • BVerwG, 19.04.2001 - 8 B 33.01

    Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes; Neutralitätspflicht der Gemeinde;

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.02.2006 - 3 E 936/05
    In seinem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 8. April 2003 - 8 C 14.02 - (BVerwGE 118, 101) bestätigten Urteil vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 - (HGZ 2002, 171) hat der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hierzu Folgendes ausgeführt: "'Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren' im Sinne dieser Vorschrift liegen bei der gebotenen verfassungskonformen weiten, über den bloßen formaltechnischen Ablauf der Wahl hinausgehenden Auslegung dieses allgemeinen Wahlfehlertatbestandes auch dann vor, wenn gemeindliche Organe ... unter Verletzung der ihnen im Kommunalwahlkampf auferlegten Neutralitätspflicht zugunsten bestimmter Bewerber durch öffentliche Auftritte, Anzeigen, Wahlaufrufe, gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit oder sonstige amtliche Verhaltensweisen unzulässige Wahlbeeinflussung begehen und dadurch gegen den in § 1 Abs. 1 KWG in Übereinstimmung mit Art. 28 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz und Art. 138 HV zum Ausdruck gekommenen allgemeinen Grundsatz der freien und gleichen Wahl durch parteiergreifende Einflussnahme auf die Wählerwillensbildung und Verletzung der Chancengleichheit der Wahlbewerber verstoßen (vgl. u. a. Hess. VGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - 8 UE 4368/98 - NVwZ 1999, S. 1365, juris; BVerwG, Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33.01 - NVwZ 2001, S. 928, juris).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.02.2006 - 3 E 936/05
    Sie verstoßen vielmehr gegen die den Gemeinden und ihren Organen durch das bundesverfassungsrechtliche Gebot der freien Wahl auch im Kommunalwahlkampf auferlegte Neutralitätspflicht und sind deswegen unzulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 5/96 - BVerwGE 104, 323 ff. = juris).
  • VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05

    Oberbürgermeister; Direktwahl; Anfechtung; Gestaltungsklage; Presseerklärungen;

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.02.2006 - 3 E 936/05
    Von einem solchen Begriffsverständnis ist der entscheidende Gerichtshof im Übrigen in Übereinstimmung mit den in der wahlprüfungsrechtlichen Spruchpraxis allgemein geteilten Rechtsüberzeugungen, auf die das Bundesverfassungsgericht in dem amtlichen Leitsatz Nr. 1 seiner obigen Entscheidung ausdrücklich verweist, auch bisher nie ausgegangen." Zum Prüfungsmaßstab hinsichtlich des hier anzuwendenden § 50 Nr. 2 KWG in der bis zum 31.03.2005 geltenden Fassung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 22.09.2005 ( Az.: 8 UE 609/05 ) ausgeführt: ".
  • BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 5/88

    Darlegungsanforderungen im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.02.2006 - 3 E 936/05
    Dies wird vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung ebenso beurteilt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 - 2 BvR 562/91 BVerfGE 85, 148 ff., 159, 11. Oktober 1988 - 2 BvC 5/88 - BVerfGE 79, 50, 3. Juni 1975 - 2 BvC 1/74 - BVerfGE 40, 11 ff., 30 ff., 32), wenn auch diese Entscheidungen zu § 2 des Wahlprüfungsgesetzes , einem Bundesgesetz, und nicht zu § 25 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes ergangen sind.
  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.02.2006 - 3 E 936/05
    Eine engere Auslegung dieses Begriffs ist ... nicht deshalb geboten, weil das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 8. Februar 2001 - 2 BvF 1/00 - (NJW 2001 S. 1048 ff., 151 ...) zur Gültigkeit der Wahlprüfungsvorschriften der Hessischen Verfassung für die Landtagswahl die in Art. 78 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen - HV - aufgeführten 'Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren' in einem eher formal-verfahrensrechtlichen Sinne als Verletzung von Wahlvorschriften verstanden hat, die die Wahlvorbereitung, den Wahlakt und die Feststellung des Wahlergebnisses betreffen.
  • VGH Hessen, 10.07.2003 - 8 UE 2947/01

    Kommunalwahl - Chancengleichheit - Neutralitätsgebot - Wahlgeheimnis

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.02.2006 - 3 E 936/05
    Mit diesem Problem hat sich der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Juli 2003 - 8 UE 2947/01 - (ESVGH 54, 13 = HGZ 2003, 345) befasst und Folgendes ausgeführt: "Allerdings dürfen Bürgermeister ... nicht nur als Wähler an der Wahl teilnehmen, sondern sich auch im Wahlkampf als Bürger des Rechts der freien Meinungsäußerung bedienen.
  • VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00

    Erheblichkeit eines Fehlers bei der Wahl

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.02.2006 - 3 E 936/05
    In seinem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 8. April 2003 - 8 C 14.02 - (BVerwGE 118, 101) bestätigten Urteil vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 - (HGZ 2002, 171) hat der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hierzu Folgendes ausgeführt: "'Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren' im Sinne dieser Vorschrift liegen bei der gebotenen verfassungskonformen weiten, über den bloßen formaltechnischen Ablauf der Wahl hinausgehenden Auslegung dieses allgemeinen Wahlfehlertatbestandes auch dann vor, wenn gemeindliche Organe ... unter Verletzung der ihnen im Kommunalwahlkampf auferlegten Neutralitätspflicht zugunsten bestimmter Bewerber durch öffentliche Auftritte, Anzeigen, Wahlaufrufe, gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit oder sonstige amtliche Verhaltensweisen unzulässige Wahlbeeinflussung begehen und dadurch gegen den in § 1 Abs. 1 KWG in Übereinstimmung mit Art. 28 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz und Art. 138 HV zum Ausdruck gekommenen allgemeinen Grundsatz der freien und gleichen Wahl durch parteiergreifende Einflussnahme auf die Wählerwillensbildung und Verletzung der Chancengleichheit der Wahlbewerber verstoßen (vgl. u. a. Hess. VGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - 8 UE 4368/98 - NVwZ 1999, S. 1365, juris; BVerwG, Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33.01 - NVwZ 2001, S. 928, juris).
  • BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02

    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren;

    Auszug aus VG Darmstadt, 23.02.2006 - 3 E 936/05
    In seinem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 8. April 2003 - 8 C 14.02 - (BVerwGE 118, 101) bestätigten Urteil vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 - (HGZ 2002, 171) hat der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hierzu Folgendes ausgeführt: "'Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren' im Sinne dieser Vorschrift liegen bei der gebotenen verfassungskonformen weiten, über den bloßen formaltechnischen Ablauf der Wahl hinausgehenden Auslegung dieses allgemeinen Wahlfehlertatbestandes auch dann vor, wenn gemeindliche Organe ... unter Verletzung der ihnen im Kommunalwahlkampf auferlegten Neutralitätspflicht zugunsten bestimmter Bewerber durch öffentliche Auftritte, Anzeigen, Wahlaufrufe, gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit oder sonstige amtliche Verhaltensweisen unzulässige Wahlbeeinflussung begehen und dadurch gegen den in § 1 Abs. 1 KWG in Übereinstimmung mit Art. 28 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz und Art. 138 HV zum Ausdruck gekommenen allgemeinen Grundsatz der freien und gleichen Wahl durch parteiergreifende Einflussnahme auf die Wählerwillensbildung und Verletzung der Chancengleichheit der Wahlbewerber verstoßen (vgl. u. a. Hess. VGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - 8 UE 4368/98 - NVwZ 1999, S. 1365, juris; BVerwG, Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33.01 - NVwZ 2001, S. 928, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1991 - 7 A 12657/90

    Gültigkeit einer Kommunalwahl; Zurückweisung eines Einspruchs; Anfechtungsklage

  • VGH Hessen, 06.12.1990 - 6 UE 1488/90

    Zur Wahlbeeinflussung durch Bürgerbefragung vor dem Wahlgebäude

  • VGH Hessen, 25.02.1999 - 8 UE 4368/98

    Unzulässige Wahlbeeinflussung durch Wahlempfehlung eines Kommunalorgans in einer

  • VGH Hessen, 05.03.1985 - II OE 42/82
  • VGH Hessen, 23.01.1997 - 6 UE 3863/96

    Kommunalwahl: Stimmzettelgestaltung; Verwendung von Wahlgerät; Geltendmachung von

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